ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 07.05.2014
Hashfox GmbH
Gartenstraße 42
53859 Niederkassel
E-Mail: info@hashfox.com
Tel.: +49 228 763 633 14
Fax: +49 228 763 633 2914
§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen
1. Hashfox GmbH (im folgenden Hashfox genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Hashfox erbringt ihre sämtlichen Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung im weitesten Sinne, insbesondere des Webdesigns, vornehmlich betreffend Kontaktdesginentwicklung, Webshop-Umsetzung, Installation, Konfiguration und Individualisierung von Shop-Systemen (z.B. Magento, Shopware) unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die Hashfox nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Hashfox unverbindlich, auch wenn Hashfox diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die Hashfox gültig.
2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Hashfox mit dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger im Bereich der Softwareentwicklung in vorstehendem Sinne, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsabschluß
- Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.
- Die Präsentation der Leistungen von Hashfox in Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem Kunden zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.
- Das Kündigungsrecht nach § 649 BGB wird ausgeschlossen.
§ 3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.
§ 4 Art und Umfang von Leistungen
- Der Umfang der Leistungen von Hashfox bestimmt sich ausschließlich und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 wiedergegebenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachfolgend formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.
- Erweiterungen, insbesondere Extensions, Installationen, Implementierungen, Parametrisierungen, zusätzliche Dokumentationen oder Handbücher, Einweisungen oder Schulungen, gehören nur dann zu den Leistungspflichten von Hashfox, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Soweit von Hashfox zusätzliche Dienste und Leistungen kostenfrei erbracht werden, können diese zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung gestoppt werden.
§ 5 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die Hashfox, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an die Hashfox auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§ 6 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Hashfox kann bei vereinbarter Pauschalvergütung von dem Kunden für in sich abgeschlossene und erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei vereinbarter Pauschalvergütung in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 die Vergütung hinsichtlich einzelner Teilleistungen gesondert ausgewiesen ist.
Soweit die Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, ist Hashfox berechtigt, monatlich abzurechnen und vom Kunden Vergütung der erbrachten Teilleistungen zu verlangen.
§ 7 Leistungsänderungen
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sind von Hashfox allenfalls dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und für Hashfox technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Kunden, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung/ Leistungsergänzung erforderliche Mehraufwand ist Hashfox zu vergüten. Dies gilt auch für die über einen geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung durchführbar ist, soweit Hashfox schriftlich darauf hingewiesen hat.
§ 8 Mitwirkungspflichten
- Der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt. Dieser verpflichtet sich daher, Hashfox bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Hashfox etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;
- Hashfox und deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;
- im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;
- Hashfox jedwede Fehler, Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen;
- für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit Hashfox abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit Hashfox zu halten;
- für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu sorgen;
- Hashfox angeforderte Inhalte und Inhaltselemente (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;
- Selbst für die rechtssichere Gestaltung, insbesondere von Inhalten wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Produktbeschreibungen und sonstiger Texte zu sorgen;
- Soweit er sich bestimmten Verhaltenskodizes unterwirft, insbesondere Prüfsiegeln beispielsweise der Trusted Shops GmbH selbst insoweit für die Einhaltung der Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen zu sorgen als diese nicht technischer Natur sind;
- Hashfox hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen spätestens bei Vertragsschluss eingehend und umfassend schriftlich zu instruieren.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für Hashfox kostenfrei erbracht werden.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche von Hashfox bleiben unberührt.
§ 9 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Voraussichtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Hashfox bestimmt und vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen unverbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen oder Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen kann nur ausdrücklich entweder in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 oder nachfolgend durch solche Mitarbeiter oder Organe von Hashfox, denen gesetzliche Vertretungsmacht zukommt, erfolgen.
- Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von Hashfox die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerungen infolge von
• Veränderungen der Kundenanforderungen,
• Unzureichenden Vorraussetzungen beim Kunden (z.B. Hardware- oder Softwaredefizite),
• Von Hashfox nicht zu vertretenden Problemen mit notwendigen Produkten oder Dienstleistungen Dritter,
• Sowie sonstigen Verzögerungen, die nicht von Hashfox zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und unvorhersehbarem Rohstoffmangel,
verlängern sich verbindliche Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder Teilleitungen entsprechend.
§ 10 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Hashfox die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§ 11 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Hashfox beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Hashfox von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 12 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die Hashfox stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§ 14 Teilabnahmen und Gesamtabnahme
- Hat Hashfox vertraglich vereinbarte Teilleistungen vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Kunden zur Überprüfung und Teilabnahme zur Verfügung. Die Teilabnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, mit der der Kunde spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen beginnt, nachdem Hashfox dem Kunden die Teilleistung zur Verfügung gestellt hat.
- Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich die Teilabnahme zu erklären oder Hashfox festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
- Der Kunde ist verpflichtet, Hashfox unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.
- Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Teilabnahme erklärt, kann ihm Hashfox eine Frist von vier Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Teilabnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Teilabnahme nicht schriftlich spezifiziert.
- Bei Teilabnahmen beschränkt sich die Erklärung der Funktionsbereitschaft auf die vertraglich vereinbarten Teilleistungen, beispielsweise Teilprogramme oder einzelne Module.
- Im Falle der Durchführung von Teilabnahmen ist zur Gesamtabnahme nur noch das vertragsgemäße Zusammenwirken der Einzelteile festzustellen.
- Hat Hashfox die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Kunden zur Überprüfung und Gesamtabnahme zur Verfügung. Die Gesamtabnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsüberprüfung voraus, mit der der Kunde spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen beginnt, nachdem Hashfox dem Kunden die Leistung vollständig zur Verfügung gestellt hat.
- Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich die Gesamtabnahme zu erklären oder Hashfox festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
- Der Kunde ist verpflichtet Hashfox unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.
- Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Gesamtabnahme erklärt, kann ihm Hashfox eine Frist von vier Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Gesamtabnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Gesamtabnahme nicht schriftlich spezifiziert.
§ 15 Gewährleistung, Mängel
Die Hashfox verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Hashfox haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§ 16 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet die Hashfox bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 17 Referenzangabe
- Der Kunde erklärt sich einverstanden damit, dass Hashfox ihn sowie das Projekt in angemessenem Umfang zu eigenen Werbezwecken benennt bzw. beschreibt und entsprechende Referenzangaben tätigt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass Hashfox ihm eine Internetpräsenz gestaltet, zu dulden, dass sowohl von deren Impressum als auch aus deren Quellcode auf eine Webpräsenz von Hashfox verlinkt wird.
- Der Kunde verpflichtet sich zudem, Hashfox als Referenz beim Vertrieb ihrer Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.
§ 18 Rechteeinräumung
- Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit von Hashfox im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken, bei Hashfox. Hashfox räumt dem Kunden jedoch ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet Hashfox dem Kunden jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. Hashfox kann die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung oder einer Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.
§ 19 Geheimhaltung und Presseerklärung
- Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen, wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc., nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig
§ 20 Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist das zuständige Gericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 21 Abwehr entgegenstehender AGB
- Die Geltung entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Dies gilt insbesondere für etwaige Abtretungsverbote in den AGB des Vertragspartners.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.